Wege aus der Gewalt durch die Änderung von AIG50?

In der Sommersession 2024 beschloss das Parlament, Artikel 50 des Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG50 anzupassen. Migrant*innen ohne schweizerische Staatsangehörigkeit sollen dadurch besser vor Gewalt geschützt werden.
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Die wichtigste Anpassung erfüllt eine alte Forderung von Frieda: Die Aufenthaltsbewilligung ist neu nicht mehr an die Ehe gebunden. Zudem werden Hinweise für häusliche Gewalt beispielhaft aufgelistet.

Ist damit alles gut? Leider nicht. Die Frist für die Erfüllung der Integrationskriterien wurde nicht verlängert. Weil Betroffene von häuslicher Gewalt meist isoliert leben respektive isoliert werden, können sie nur sehr eingeschränkt gesellschaftlich teilhaben. Gerade migrantisierte Frauen sind zudem mit sozioökonomischen Hürden konfrontiert, wie etwa Ausgrenzung und Entwertung auf dem Arbeitsmarkt. Das erschwert ihnen, die Integrationskriterien zu erfüllen, an welche die Aufenthaltsbewilligung geknüpft ist.

Das angepasste AIG50 kann Wege aus der Gewalt schaffen. Damit dieser Schutz aber wirksam wird und sich Betroffene tatsächlich darauf beziehen, braucht es mehr: Es braucht ein Verständnis dafür, dass Migrant*innen auch struktureller Gewalt – meist in Form eines restriktiven Migrationsregimes – ausgesetzt sind, die sie daran hindern kann, rechtlichen Schutz in Anspruch zu nehmen.

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