Das waren die 16 Tage 2023!
Die Kampagne «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» begann am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, und endet am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte. Die beiden Daten signalisieren, dass jeder Mensch das Recht auf ein gewaltfreies Leben hat. Die durch Frieda koordinierte grösste Präventions- und Sensibilisierungskampagne gegen geschlechtsspezifische Gewalt fokussierte 2023 auf psychische Gewalt. Über 250 Partner*innenorganisationen, Kollektive und Fachstellen beteiligten sich mit über 200 Veranstaltungen und Aktionen in der ganzen Schweiz. Die Kampagnenleiterin Anna-Béatrice Schmaltz zieht Bilanz: «Die 16 Aktionstage wurden dieses Jahr zum 16. Mal in der Deutschschweiz durchgeführt. Durch die Ausweitung in die französische und italienische Schweiz, konnten wir die breite Bevölkerung sensibilisieren und ein starkes, gemeinsames Zeichen gegen geschlechtsspezifische Gewalt setzen.»
Psychische Gewalt muss anerkannt werden
Psychische Gewalt ist weitgehend unsichtbar. Sie ist auch Teil der Spirale der häuslichen Gewalt und ist die häufigste Gewaltform in partnerschaftlichen Beziehungen. Über 40% der Frauen in Europa sind von psychischen Gewalterfahrungen betroffen. Fast 20% der Frauen sind mindestens einmal in ihrem Leben gestalkt worden. Und fast 60% der LGBTQIA+ Personen haben Belästigungen erlebt.
In der Schweiz ist es für Betroffene von Gewalt sowie auch für deren Umfeld, nach wie vor schwierig, psychische Gewalt zu erkennen und anzuerkennen. Dies passiert häufig, weil Betroffene mit ihren Erfahrungen in Frage gestellt, herabgesetzt oder isoliert werden. Auch wenn Gewaltbetroffene professionelle und fachliche Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, treffen sie meist auf weitere Hindernisse. Psychische Gewalt stellt nämlich an sich keine Straftat dar. Dadurch sind die Anlaufs- und Fachstellen in ihrem Angebot an Unterstützung, insbesondere an finanzieller Unterstützung, eingeschränkt. Es gibt jedoch einige erfreuliche Entwicklungen: Es wird an einer Änderung des Strafgesetzbuches gearbeitet, die einen eigenen Straftatbestand für Stalking (Englisch für «zwanghaftes Nachstellen») einbeziehen soll, damit sowohl Online- als auch Offline-Vorfälle untersucht, verfolgt und bestraft werden können. «Die Verhinderung von geschlechtsspezifischer Gewalt liegt in der Verantwortung der gesamten Gesellschaft. Wir werden uns gemeinsam mit unseren zahlreichen Partnerorganisationen weiterhin dafür einsetzen», erklärt Anna-Béatrice Schmaltz.
Um psychische Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen, wurden im Rahmen der «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» gemeinsam mit Partner*innenorganisationen folgende Forderungen erarbeitet:
Stalking als spezifischer Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankern, damit Vorfälle von Online- und Offline-Stalking untersucht, verfolgt und bestraft werden können.
Massnahmen, welche psychische Gewalt wirksam untersuchen, verfolgen und bestrafen
Garantierten Zugang zu Unterstützung durch Opferberatungsstellen und andere spezialisierte Dienste für Opfer von psychischer Gewalt
Breitenwirksame Schulungs- und Sensibilisierungsmassnahmen zum Thema psychische Gewalt und einen opferzentrierten Ansatz
Intersektionale Daten zu geschlechtsspezifischer und spezifisch psychischer Gewalt, um sowohl die Forschung sowie wirksame Massnahmen zu entwickeln
Psychische Gewalt im Opferhilfegesetz berücksichtigen
Massnahmen, die das Risiko einer sekundären und/oder tertiären Viktimisierung minimieren, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Gerichtsverfahren zu Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit der Gewaltbetroffenen führen können
Mehr zu den 16 Tagen
Website der 16 Tage
Weitere Infos zu geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Kampagne gibt's auf der Website: www.16tage.ch
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